Phönix e.V.
Verein für Resozialisierung

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Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

"Schwitzen statt Sitzen"

Wer seine Geldstrafe auch in Form einer Ratenzahlung nicht begleichen kann, dem droht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gem. §43 StGB. Die Abwendung einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, gemeinnützige Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Haftvermeidungspraxis in Mecklenburg Vorpommern.

Der Verein Phönix e.V. unterstütz Sie bei der Antragsstellung und bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigungsstelle. 


Antrag zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe




Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?

Kann ein verurteilter Täter die durch das Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, muss dieser als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten.


 Wie lange dauert die Ersatzfreiheitsstrafe?

Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht der Anzahl der verhängten Tagessätze.



Lässt sich eine Ersatzfreiheitsstrafe verhindern?


 

Haben Sie eine Ladung zum Haftantritt erhalten, weil die Geldstrafe nicht beglichen wurde? Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit. Hierbei unterstützen wir Sie.