Das Leben verläuft nicht immer geradlinig. Manche Situationen bringen Menschen an ihre Belastungsgrenze – sei es durch finanzielle Schwierigkeiten, den Verlust der Wohnung, soziale Isolation oder andere persönliche Krisen. In solchen Momenten kann es hilfreich sein, Unterstützung von außen zu erhalten. Genau hier setzen die ambulanten Hilfen nach §67 SGB XII an.
Was sind ambulante Hilfen nach §67 SGB XII?
Ambulante Hilfen richten sich an Menschen, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden, von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen Wege aus der Krise zu finden und eine langfristige Stabilisierung zu erreichen. Unser Angebot unterstützt Sie dabei, wieder eigenständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Wir bieten Ihnen eine umfassende und individuell abgestimmte Beratung und Begleitung an. Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Zu unseren Leistungen gehören:
• Wohnraumsicherung und Wohnungssuche: Wenn Sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits keine feste Unterkunft haben, helfen wir Ihnen bei der Wohnungssuche und beim Erhalt Ihrer aktuellen Wohnsituation.
• Unterstützung im Umgang mit Behörden: Wir begleiten Sie bei Behördengängen, unterstützen bei Antragsstellungen und helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.
• Schulden- und Budgetberatung: Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, beraten wir Sie zu Schuldenregulierung und Budgetplanung.
Unser Ansatz – Hilfe zur Selbsthilfe
Unsere Arbeit basiert auf dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
Das bedeutet: Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihre Fähigkeiten zu stärken und Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden. Dabei achten wir darauf, Ihre persönlichen Ressourcen zu aktivieren und Ihre Eigenständigkeit zu fördern.